| Gericht verordnet Unisex-Tarife |
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Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten
Unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge diskriminierten Frauen und seien unzulässig, lautet die Begründung. Stichtag ist der 21. Dezember 2012.
Bisher hatte es verschiedene Tariftabellen für beide Geschlechter gegeben - berechnet nach dem statistischen Risiko. Versicherer argumentierten mit dem Geschlecht als Risikofaktor. Das beurteilt der EuGH jetzt als unzulässige Diskriminierung. Damit greift europäisches Recht in die Grundlagen der Berechnungen der privaten Versicherungswirtschaft ein. Eine Gutachterin des Gerichts berief sich schon im Vorfeld auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Für Frauen kann das auch Nachteile haben: So bezahlen Frauen jetzt weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Die Versicherungswirtschaft warnte im Falle von Unisex-Tarifen bereits vor steigenden Beiträgen. (afp/dpa)
Quelle: www.frankfurter-rundschau-online.de Nürnberg, 02.03.2011
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