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Basistarif schützt bereits 21.000 Versicherte econsult als RSS-Feed: Aktuelle Nachrichten für Ihren Newsreader Drucken E-Mail

Immer mehr privat Krankenversicherte sind im Basistarif ihres Versicherers unter Vertrag. Dieser Tarif beschränkt Leistungen wie auch Prämien. Bei Ärzten ist er unbeliebt. Das kann sogar bis zum Behandlungsboykott führen - gegen den man sich aber wehren sollte.

 

Ende Dezember 2010 sind nach vorläufigen Zahlen rund 21.000 Menschen im Basistarif der Privaten Krankenversicherung versichert gewesen. Das waren 7.500 Personen mehr als Ende 2009. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4592) mit.

 

0,2 % aller PKV-Versicherten sind im Basistarif versichert

Insgesamt seien derzeit rund 0,2 Prozent aller privat Krankenversicherten im Basistarif versichert. Aufgrund ihrer Hilfebedürftigkeit sei zum 31. Dezember 2010 bei 6.900 im Basistarif Versicherten der Beitragssatz halbiert worden. Das entspreche einem Anteil von 32,9 Prozent aller im Basistarif Versicherten. Weiter heißt es, rund 6.700 dieser Versichertengruppe (31,9 Prozent) seien mit drei oder mehr Monatsbeiträgen im Rückstand gewesen. Nach Auskunft der Privaten Krankenversicherung (PKV) sei der Personenkreis der Hilfebedürftigen und der so genannten Nichtzahler jedoch mehrheitlich "nicht identisch".

 

Behandlungsboykott: Ärzte und Regierung tun teils recht wenig

Die Regierung fügt hinzu, ihr seien "einzelne Fälle" bekannt, in denen Vertragsärzte und Vertragszahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten. Der Auftrag des Gesetzgebers an die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung führe "nicht zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe". Gleichwohl bleibe es die Aufgabe der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen, "den ihnen obliegenden gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen", betont die Regierung. Das Wort "gesetzliche Sanktionen" findet sich in der Aussage der Bundesregierung nicht - auch nicht per Androhung.

 

Wenn Ärzte sich weigern: Ärzteaufsicht oder -vereinigung einschalten

Wenn einem Basistarifversicherten eine Behandlung abgelehnt werde, könne er sich an die zuständige Vereinigung oder an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde des Landes wenden. Ob den dort vorstellig gewordenen PKV-Versicherten dort zumindest teilweise weiter geholfen werden konnte, das ist der Antwort der Bundesregierung leider nicht zu entnehmen.

 

Quelle: Deutscher Bundestag


Nürnberg, 28.03.2011


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