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Kindergeld kann verloren gehen, wenn der Sprössling einen Euro zu viel verdient


Kindergeld erhalten Eltern auch für erwachsene Kinder - etwa wenn diese noch unter 25 Jahre alt sind und einer Ausbildung nachgehen. Die Kinder dürfen dabei allerdings keinen Cent zu viel verdienen - sonst fällt das Kindergeld sofort komplett weg. Dieses sogenannte Fallbeil-Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 27.7.2010 bestätigt (Az. 2 BvR 2122/09). Umso wichtiger ist es für Eltern und Sprösslinge nun rechtzeitig aktiv zu werden, um den Kindergeldanspruch zu retten.


In dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall ging es um einen jungen Mann, der sich 2005 in Berufsausbildung befand und in diesem Jahr anrechenbare jährliche Einkünfte hatte, die den damals geltenden Jahresgrenzbetrag in Höhe von 7680 Euro um 4,34 Euro überschritten. 2010 wurde der Grenzbetrag zwar auf 8004 Euro angehoben - ansonsten hat sich jedoch an den Anrechnungsregeln nichts Wesentliches geändert. Mithin ist der Karlsruher Beschluss auch heute noch voll anwendbar.


Quelle: Beschluss des BVerfG (Az. 2 BvR 2122/09)


Nürnberg, 07.04.2011


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