| Störrische Ersatzkassen |
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Aufsicht will gegen störrische Ersatzkassen helfen
Begründet wird dies mit einem Urteil des Sozialgerichts Duisburg. Auch der Verband der Ersatzkassen (VDEK) behauptet, das die Mindestbindungsfristen abgelaufen seinen müssen, bevor in die PKV gewechselt werden kann. Der Verband vertritt alle sechs Ersatzkassen mit rund 25,5 Millionen Versicherten und spricht so für Bamer GEK oder Techniker Krankenkasse. Gerade Ersatzkassen haben überproportional viele gut verdiendende Mitglieder, die jetzt aufgrund des Fallens der allgemeinen Drei-Jahres-Wartefrist in die PKV wechseln können.
zahlen oder wird von den privaten Krankenversicherungen gar nicht mehr angenommen.
Automatische Freiheit Nach Meinung der Aufsichtsbehörde geht es aber beim Umstieg von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem privaten Anbieter nicht um eine Kündigung. Die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse entstehe bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Kraft Gesetz automatisch. Der Kunde muss nur seinen Austritt erklären, um in eine private Kasse zu wechseln. Die Grenze lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wurde Anfang 2011 sogar leicht auf 49.500 Euro abgesenkt. "Wörtlich kann man die Auffassung, dass die Mindestbindefrist von Wahltarifen für Wechsel keine Geltung haben, dem Gesetz nicht entnehmen", begründet der VDEK die Praxis der Ersatzkassen. Demgegenüber wollen die rund 120 Betriebskrankenkassen freiwillige Mitglieder, die zu einem Privatanbieter wechseln wollen, ohne besondere Frist ziehen lassen. "Wir kennen das BVA-Rundschreiben und sind ebenfalls der Meinung, dass die Versicherungsfreiheit als höherwertiges Recht jeder Bindung aus Wahltarifen vorgeht", so der BKK Bundesverband aus Berlin.
Wenn keine Einigung mit der Aufsichtsbehörde erfolgt, müssen Betroffene notfalls ihren Umstieg einklagen. "Sicherheitshalber können Wechselwillige mit einem privaten Anbieter eine große Anwartschaft vereinbaren", rät ein Experte. Dabei wird sowohl die Gesundheit als auch das Eintrittsalter auf den derzeitigen Stand eingefroren. Der tatsächliche Versicherungseintritt in den schon ausgewählten künftigen Tarif kann dann später erfolgt. Der Service muss jedoch zusätzlich bezahlt werden. Möglich ist es zudem, per Zusatzversicherung, etwa für Chefarzt plus Einbettzimmer und Option auf Höherversicherung den künftigen Einstieg in die PKV zu organisieren. Der Experte meint: "Dann muss aber der Versicherer schriftlich bestätigen, dass der Wechsel nach Ablauf der Bindungsfrist erfolgen kann."
Ganz Mutigen schlägt der Fachmann noch einen anderen Weg vor: Wer versicherungsfrei werde, können einfach in eine private Kasse eintreten und seinen Arbeitgeber einfach anweisen nicht mehr an die gesetzliche Kasse zu zahlen. Mit dem BVA-Rundschreiben im Rücken, sollte der Kunde eine Klage seiner Kasse erfolgreich abwehren können. Nürnberg, 25.04.2011
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