|
Höchstrechnungszins sinkt auf neuen Tiefststand
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat beschlossen, dass der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent gesenkt wird.
Wie verhielt sich der Garantiezins in der Vergangenheit?
Am höchsten war der Garantiezins zwischen 1994 und 2000 mit 4 Prozent. Seitdem mussten die Versicherungsunternehmen den Zins wegen des allgemein sinkenden Zinsniveaus sukzessive herabsetzen. Seit 2007 liegt er bei 2,25 Prozent. Das Finanzministerium beschloss nun eine erneute Herabsetzung auf 1,75 Prozent.
Wer ist von der Garantiezinssenkung betroffen?
Der Garantiezins wird für alle Neuverträge von konventionellen Renten- und Lebensversicherungen ab dem 01.01.2012 heruntergesetzt. Die Mindestleistung eines Versicherungsvertrages reduziert sich dadurch je nach Laufzeit und Beitragszahlung um 5 bis 20 Prozent.
Was bedeutet die Garantiezinssenkung für den Kunden?
Die Herabsetzung des Rechnungszinses auf 1,75 Prozent führt dazu, dass sich die konventionelle Lebens- und Rentenversicherung für den Kunden kaum noch lohnt. Dies hat hauptsächlich zwei Ursachen:
Zum einen wird der niedrige Rechnungszins dazu führen, dass das bisherige Argument mit der hohen Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn an Bedeutung verliert. Bei Betrachtung der garantierten Beitragsrendite wird die Aussage noch weiter verschärft, denn diese liegt deutlich unter dem garantierten Rechnungszins des Vertrages.
Zum anderen haben die Lebensversicherer aufgrund der schwierigen Kapitalmarktlage verbunden mit den bevorstehenden Rückstellungs- und Eigenmittel-Auflagen durch "Solvency II" immer weniger Spielraum für eine ertragreiche Anlage des eigenen Deckungsstockes. So werden die meisten Lebensversicherer gezwungen, die Beiträge ihrer Kunden fast ausschließlich in sichere und damit schwach verzinste Anlageformen zu investieren. Dadurch werden selbst Verträge mit langen Laufzeiten kaum eine Chance auf eine für den Kunden attraktive Rendite haben.
Die Folge: Schlimmstenfalls könnten Verbraucher inflationsbereinigt sogar weniger ausbezahlt bekommen als sie monatlich an Beiträgen in die Lebenspolice einzahlen. Das ist auch deshalb problematisch, weil Lebensversicherungen nicht nur ein wichtiger Baustein für die private, sondern auch für die betriebliche Altersvorsorge und für Pensionskassen sind.
Gibt es eine Alternative zu diesem Garantiemodell?
Neben dem klassischen Garantiezins gibt es alternative Garantiemodelle, bei denen, neben großer Sicherheit auch große Renditechancen ermöglicht werden. Kapitalanlage und Beitragsgarantie sind klar voneinander getrennt. Für die Garantie werden zwar 5% vom eingezahlten Beitrag abgezogen, dafür kann der Rest aber chancenreich und ohne Risiko am Kapitalmarkt angelegt werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Nürnberg, 23.05.2011
|