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Muss PKV-Versicherer die Beihilfeberechtigung von mitversicherten Kindern überwachen?


Ein Versicherungsnehmer verklagte seinen privaten Krankenversicherer auf Schadenersatz, weil dieser es unterlassen hatte, ihn darauf hinzuweisen, dass die Beihilfeberechtigung seines mitversicherten Sohnes mit dem 27. Lebensjahr endete.

 

Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 06.04.2011 - 5 U 428/10-68) entschied, dass ein privater Krankenversicherer nicht zu einer umfassenden vorsorglichen Rechtsberatung verpflichtet ist, falls nicht ausnahmsweise ein besonderer Anlass dazu besteht. Vielmehr dürfe der Versicherer davon ausgehen, dass der Versicherte den Wegfall der Beihilfeberechtigung selbst rechtzeitig erkenne.

 

§ 6 VVG bestätige diese Sichtweise. Im Übrigen würde ein Versicherer in unzumutbarer Weise belastet, wenn er hier ohne konkreten Anlass zu einer Überwachung und zu vorsorglichen Hinweisen verpflichtet wäre.

 

Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH


Nürnberg, 12.12.2011

 
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